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VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 3 K 09.986 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Übernahme der Kosten der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Kinder- und Jugendhilferecht; Kostenerstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Regensburg, 03.05.2016 - RO 4 K 15.1005
Verhältnis der Kostenerstattungsregelungen nach § 89d Abs. 1 S. 1, Abs. 3 SGB …
Solange die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 7 AufnG in der damals gültigen Fassung und des § 89 d Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 SGB VIII zeitgleich bestanden, wurde nämlich der Anspruch nach § 89 d Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 SGB VIII durch die speziellere Erstattungsnorm des Art. 7 AufnG in der damals gültigen Fassung verdrängt (so auch Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 22.2.2010, Az.: B 3 K 09.986- juris). - VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 6 K 18.00385
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung eines unbegleiten Minderjährigen
Zweck der Änderung war eine Klarstellung des Rangverhältnisses - nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war bis dahin vom Vorrang des Art. 7 Abs. 1 AufnG auszugehen (VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 - BeckRS 2010, 37607) -, um eine Schlechterstellung Bayerns im bundesweiten Belastungsausgleich zu vermeiden. - VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 K 12.1468
Unbegleiteter jugendlicher Asylbewerber; Zuweisungsentscheidung; …
Dem würde es widersprechen, wenn die Bezirke dann die Kosten für Hilfen an Jugendliche tragen müssten, wenn diese aus dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschieden sind (vgl. VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 und hierzu BayVGH, B.v. 12.4.2011 - 12 ZB 10.804; jeweils juris).
- VG Bayreuth, 12.11.2012 - B 3 K 11.766
Der Kostenerstattungsanspruch gem. § 89 d Abs. 1 SGB VIII umfasst neben den …
Nur für diese schränkt Art. 8 AufnG hinsichtlich von Leistungen nach Art. 7 AufnG die umfassende Übertragung der Aufgaben der Kostenerstattung auf die Bezirke ein (vgl. BayVGH vom 12.04.2011, Az. 12 ZB 10.804, zur Entscheidung des VG Bayreuth vom 22.02.2010, Az. B 3 K 09.986). - VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 6 K 18.00384
Keine Erstattung von Jugendhilfekosten bei fehlender Unbegleitetheit eines …
Zweck der Änderung war eine Klarstellung des Rangverhältnisses - nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war bis dahin vom Vorrang des Art. 7 Abs. 1 AufnG auszugehen (VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 - BeckRS 2010, 37607) -, um eine Schlechterstellung Bayerns im bundesweiten Belastungsausgleich zu vermeiden. - VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 6 K 18.00396
Kostenerstattung für Jugendhilfeleistung bei unbegleiteter Einreise
Zweck der Änderung war eine Klarstellung des Rangverhältnisses - nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war bis dahin vom Vorrang des Art. 7 Abs. 1 AufnG auszugehen (VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 - BeckRS 2010, 37607) -, um eine Schlechterstellung Bayerns im bundesweiten Belastungsausgleich zu vermeiden.