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   VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 3 K 09.986   

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VG Bayreuth, 22.02.2010 - B 3 K 09.986 (https://dejure.org/2010,71845)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22.02.2010 - B 3 K 09.986 (https://dejure.org/2010,71845)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 22. Februar 2010 - B 3 K 09.986 (https://dejure.org/2010,71845)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Übernahme der Kosten der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Kinder- und Jugendhilferecht; Kostenerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VG Regensburg, 03.05.2016 - RO 4 K 15.1005

    Verhältnis der Kostenerstattungsregelungen nach § 89d Abs. 1 S. 1, Abs. 3 SGB

    Solange die Anspruchsvoraussetzungen des Art. 7 AufnG in der damals gültigen Fassung und des § 89 d Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 SGB VIII zeitgleich bestanden, wurde nämlich der Anspruch nach § 89 d Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 3 SGB VIII durch die speziellere Erstattungsnorm des Art. 7 AufnG in der damals gültigen Fassung verdrängt (so auch Verwaltungsgericht Bayreuth, Urteil vom 22.2.2010, Az.: B 3 K 09.986- juris).
  • VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 6 K 18.00385

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bestimmung eines unbegleiten Minderjährigen

    Zweck der Änderung war eine Klarstellung des Rangverhältnisses - nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war bis dahin vom Vorrang des Art. 7 Abs. 1 AufnG auszugehen (VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 - BeckRS 2010, 37607) -, um eine Schlechterstellung Bayerns im bundesweiten Belastungsausgleich zu vermeiden.
  • VG Augsburg, 09.04.2013 - Au 3 K 12.1468

    Unbegleiteter jugendlicher Asylbewerber; Zuweisungsentscheidung;

    Dem würde es widersprechen, wenn die Bezirke dann die Kosten für Hilfen an Jugendliche tragen müssten, wenn diese aus dem Kreis der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgeschieden sind (vgl. VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 und hierzu BayVGH, B.v. 12.4.2011 - 12 ZB 10.804; jeweils juris).
  • VG Bayreuth, 12.11.2012 - B 3 K 11.766

    Der Kostenerstattungsanspruch gem. § 89 d Abs. 1 SGB VIII umfasst neben den

    Nur für diese schränkt Art. 8 AufnG hinsichtlich von Leistungen nach Art. 7 AufnG die umfassende Übertragung der Aufgaben der Kostenerstattung auf die Bezirke ein (vgl. BayVGH vom 12.04.2011, Az. 12 ZB 10.804, zur Entscheidung des VG Bayreuth vom 22.02.2010, Az. B 3 K 09.986).
  • VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 6 K 18.00384

    Keine Erstattung von Jugendhilfekosten bei fehlender Unbegleitetheit eines

    Zweck der Änderung war eine Klarstellung des Rangverhältnisses - nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war bis dahin vom Vorrang des Art. 7 Abs. 1 AufnG auszugehen (VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 - BeckRS 2010, 37607) -, um eine Schlechterstellung Bayerns im bundesweiten Belastungsausgleich zu vermeiden.
  • VG Ansbach, 25.06.2020 - AN 6 K 18.00396

    Kostenerstattung für Jugendhilfeleistung bei unbegleiteter Einreise

    Zweck der Änderung war eine Klarstellung des Rangverhältnisses - nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth war bis dahin vom Vorrang des Art. 7 Abs. 1 AufnG auszugehen (VG Bayreuth, U.v. 22.2.2010 - B 3 K 09.986 - BeckRS 2010, 37607) -, um eine Schlechterstellung Bayerns im bundesweiten Belastungsausgleich zu vermeiden.
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